Die Steuerreform 2015/16 bringt mit Jahreswechsel umfangreiche Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes. Diese Änderungen betreffen insbesondere Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie, etwa durch Schenkungen oder Erbschaften.
Kurz gesagt: Übertragungen von Immobilien im Familienkreis werden ab 1.1.2016 großteils empfindlich teurer!
Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer bei Immobilien-Übertragungen innerhalb der Familie 2 % vom sogenannten dreifachen Einheitswert, der die Bemessungsgrundlage bildet. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wurde.
Ab 1. Jänner 2016 wird für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie der in den meisten Fällen wesentlich höhere Grundstückswert (Wert der Immobilie) als Bemessungsgrundlage herangezogen. Außerdem ändert sich auch der Steuersatz, der ab kommendem Jahr in drei Stufen berechnet wird (für die ersten € 250.000,– 0,5 %, für die nächsten € 150.000,– 2,0 %, darüber hinaus 3,5 %).
Der Grundstückswert ist in der Regel höher als der dreifache Einheitswert. Beachten Sie bitte, dass regional große Unterschiede bestehen können. Nachdem künftig ein Stufentarif zur Anwendung kommt, kann nicht pauschal gesagt werden, dass jede Übertragungen innerhalb der Familie teurer wird. Es ist im Einzelfall zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung sinnvoll ist.
Gerne informieren wir Sie rechtzeitig über alle Neuerungen, beraten Sie umfassend auf Basis Ihres konkreten Falles und unterstützen Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns.