Rasch passiert, mit langwierigen Folgen
Es geht oft schneller, als man denkt: Eine kleine Unaufmerksamkeit oder Ablenkung im Straßenverkehr und schon ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Viele Verkehrsunfälle ziehen Gerichtsverfahren nach sich, um die Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Personenschäden zu klären. Dazu ist zunächst die Frage des Verschuldens am Unfall zu klären. Auch ein allfälliges Mitverschulden Unfallbeteiligter ist zu klären.
Wenn bei einem Unfall zugleich ein Verschulden des Geschädigten vorliegt, hat er den Schaden mit dem Schädiger verhältnismäßig zu tragen.
Mitverschulden liegt vor, wenn nicht nur der Schädiger, sondern auch der Geschädigte aufgrund eines sorglosen Verhaltens eine Bedingung für den Schadenseintritt setzte. In diesem Fall ist der Ersatzanspruch zu kürzen. Die Verschuldensteilung bei Verkehrsunfällen ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig, was den Gerichten einen Ermessensspielraum einräumt.
Die Frage des Verschuldens am Unfall kann aber auch auf den Rechtsgebieten des Strafrechtes und des Verwaltungsrechtes weitreichende Folgen haben. Bei Unfällen mit Verletzten mit einer Gesundheitsschädigung von mehr als 14-tägiger Dauer kommt auf den schuldtragenden Lenker in aller Regel ein Strafverfahren zu. Durch Intervention des Rechtsanwaltes ist es unter Umständen möglich, dem Beschuldigten eine gerichtliche Vorstrafe zu ersparen und eine so genannte „Diversion“ zu erwirken.
Veröffentlicht in der Tiroler Tageszeitung am 27.12.2019